Andernos, ein Reiseziel der Exzellenz, das mit der Auszeichnung als klassifiziertes Resort ausgezeichnet wurde!

Das Fremdenverkehrsamt von Andernos les Bains ist in die Kategorie 1 eingestuft

Das Tourismusbüro

von Andernos les Bains

ist in Kategorie 1 eingestuft

 

Erinnerung an die Ranking-Kriterien

Die Klassifizierung der Fremdenverkehrsämter garantiert Konsistenz und Homogenität der Dienstleistungen, die die Fremdenverkehrsämter den Besuchern der verschiedenen Urlaubsziele in Frankreich anbieten.

Diese Klassifizierung wurde vom für den französischen Tourismus zuständigen Ministerium erstellt und besteht aus drei Kategorien: von Kategorie 3 (höchste) bis Kategorie 1.

Die unterschiedlichen Klassifizierungskriterien ermöglichen es, die gleiche Basis an Dienstleistungen zu gewährleisten, die den Hauptbedürfnissen der Besucher gerecht werden.

Der Unterschied zwischen den drei Kategorienebenen ergibt sich aus der Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen, den entwickelten Maßnahmen, ihrem Wirkungsbereich und den Mitteln, die dem Tourismusbüro zur Verfügung stehen, um Sie immer besser zu empfangen, touristische Kunden zu beraten und zufrieden zu stellen.

 

Laden Sie die neuesten Dokumente zur Klassifizierungsreform vom April 2019 herunter

Hinweis: Die neuen Kriterien traten am 1. in Krafter Juli 2019*

Der Nationalverband steht für die Beantwortung aller Fragen zur Verfügung, die dieses neue Klassifizierungsraster und seine Anhänge aufwerfen könnten.

*Beachten Sie, dass die Klassifizierungskriterien für Tourismusbüros gleichzeitig mit dem neuen Markenraster von Quality Tourisme und den Klassifizierungskriterien für Touristenorte überarbeitet wurden.

Andernos, ein Reiseziel der Exzellenz, das durch die Verleihung des Labels „Klassifiziertes Resort“ ausgezeichnet wurde 

Für Gemeinden, die in die Entwicklung einer Tourismuspolitik auf ihrem Gebiet investieren, stehen zwei Klassifizierungsebenen zur Verfügung. Die erste Ebene entsteht durch die Erlangung des Namens einer Touristengemeinde, die in den Artikeln L.133-11 und L.133-12 des Tourismusgesetzes geregelt ist. Diese Bezeichnung wird durch einen Präfekturerlass für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Um dies zu erreichen, müssen die Bewerbergemeinden drei Kriterien erfüllen: über ein klassifiziertes Tourismusbüro verfügen; organisieren touristische Aktivitäten und verfügen über Unterkunftskapazitäten für eine nicht ständige Bevölkerung. Im Januar 2019 waren mehr als 1300 Tourismusgemeinden gelistet.

Die zweite Stufe, die höher als die erste ist, wird durch die Einstufung als Ferienort im Sinne der Artikel L.133-13 bis L.133-16 des Tourismusgesetzes verwirklicht. Mit dieser Klassifizierung würdigen die Behörden die Bemühungen einer Gemeinde, ein angepasstes touristisches Angebot und einen hervorragenden Empfang zu gestalten. Diese per Verordnung für die Dauer von zwölf Jahren vergebene Klassifizierung setzt die Einhaltung eines Rasters anspruchsvoller Kriterien voraus. Im Juni 2019 wurde der 400. Tourismusort klassifiziert.

Auf Initiative des Interministeriellen Tourismusrats wurde ein neues Raster zur Festlegung der Klassifizierungskriterien entwickelt: Ziel ist es, das System zu modernisieren, indem veraltete Kriterien und Unterscheidungen entfernt und Innovationen und neue Bedürfnisse der Touristen, insbesondere im Hinblick auf, besser berücksichtigt werden neue Technologien und Aktivitäten angeboten. Diese neue Regelung trat am 1. Juli 2019 in Kraft.

 

Das Tourismusbüro erhält das Gütesiegel Qualité Tourisme

Am Ende eines Mystery-Audits vor der Saison, gefolgt von einem vollständigen Audit im Oktober, erhielt das Tourismusbüro mit einem bemerkenswerten Ergebnis von 93,44 % die Marke Qualité Tourisme. Diese Auszeichnung würdigt die Arbeit des Teams und sein Engagement, unter anderem eine qualitativ hochwertige Aufenthaltsberatung anzubieten. Dies zeigt auch den gemeinsamen Wunsch institutioneller und professioneller Tourismusakteure, unser Gebiet wiederzubeleben, indem sie es als erstklassiges Reiseziel identifizieren.

Daher werden wir weiterhin daran arbeiten, unsere Kunden zufrieden zu stellen und die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, nämlich:

Als Tourismusfachleute können auch Sie sich dem Ansatz der Tourismusqualität verpflichten und dazu beitragen, Andernos als erstklassiges Reiseziel zu positionieren.

mehr https://www.qualite-tourisme.gouv.fr/fr

 

Un engagement fort

dans la démarche Qualité Tourisme

QUALITÉ TOURISME™ wurde vom für den französischen Tourismus zuständigen Ministerium ins Leben gerufen und ist eine Anerkennung der Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen, die von den Tourismusbüros durchgeführt werden. Alle 3 Jahre wird ein Audit durchgeführt.

Ein Tourismusbüro, das das Gütesiegel QUALITE TOURISME™ erhalten hat, garantiert:

Die Marke Qualité Tourisme™ vereint unter einem einzigen Banner die Qualitätsansätze mehrerer Tourismusakteure in Frankreich: Hotels, Ferienresidenzen, Feriendörfer, Campingplätze, Restaurants, Cafés und Brasserien, Tourismusbüros, saisonale Vermietungsagenturen, Sehenswürdigkeiten und Outdoor-Aktivitäten . Es ist eine Garantie für Vertrauen und Servicequalität zwischen Fachleuten und Besuchern.

Weitere Informationen auf der Website des für Tourismus zuständigen Ministeriums: htt//www.entreprises.gouv.fr/marques-nationales-tourisme

 

Andernos-les-bains, station classée

La station classée :

L’arrêté du 16 juin 2023 a modifié les critères pour être classé en « station de tourisme » :

Ces modifications ont pour objectif de « verdir » le classement des stations classées afin que ces communes d’excellence touristique participent à l’objectif gouvernemental de faire de la France la première destination mondiale du tourisme durable.

 

Ein erster Schritt wurde mit der Erlangung des Labels Générosity de l’Accueil getan

Am Donnerstag, den 24. Januar 2019, erhielt das Tourismusbüro im Rahmen des von Gironde Tourisme und MONA organisierten Tages des Netzwerks der Fremdenverkehrsbüros der Gironde das Label „Großzügigkeit des Willkommens“.

Dieses Label bestätigt die Einhaltung der Kriterien des Kapitels 6 „Verpflichtungen gegenüber Besuchern“ des nationalen Rahmenwerks „Tourismusqualität“.